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  • AutorenbildMartin Reiss

Hilfe für die Gastronomiebranche

Die Bundesregierung will mit weiteren Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise entgegenwirken. Für die stark betroffene Gastronomiebranche wurde nun die Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen.


Grundsätzlich muss bei Erlösen aus dem Verkauf von Speisen, welche in einem Restaurant, einer Bar oder einem Café verzehrt werden, der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewandt werden.


Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 gilt nun für diese Erlöse der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Maßnahme ist auf ein Jahr befristet.

Eine Garantie zur Widereröffnung der gastronomischen Betriebe zum 1. Juli 2020 soll allerdings damit nicht einhergehen.

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