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  • AutorenbildMartin Reiss

Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

Der Koalitionsausschuss hat ein Konjunkturpaket beschlossen, welches Unternehmen, Kommunen und auch Familien unterstützen soll um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Einige dieser Maßnahmen sind die Folgenden:


Die derzeitig gültigen Mehrwertsteuersätze in Höhe von 19 Prozent und 7 Prozent werden für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 auf 16 Prozent bzw. 5 Prozent gesenkt um den stagnierten Konsum anzuregen.


Weiterhin wurde eine Überbrückungshilfe für Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzausfall geschaffen, welche für die Monate Juni bis August gewährt werden soll. Auf Antrag werden anteilig und arbeitnehmerabhängig die betrieblichen Fixkosten erstattet. Die Erstattung soll bis zu 50 Prozent der Kosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent betragen. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 80 Prozent der Fixkosten erstattet.


Zusätzlich zu dem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind wird der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.


Um einen Anreiz für betriebliche Investitionen zu schaffen, wird die degressive Abschreibung für Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter mit dem Faktor 2,5 und maximal 25 Prozent pro Jahr für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt.

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