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  • AutorenbildLisa Dorweg

Änderung bei der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmen mit geringen Umsätzen. In erster Linie soll durch diese Regelung der bürokratische Aufwand verringert werden.

Es müssen keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermittelt werden.


Kleinunternehmen müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Demzufolge muss diese auch nicht an das Finanzamt abgeführt werden.

Im Umkehrschluss kann jedoch auch keine Erstattung der Vorsteuer erfolgen.

Bisher konnten Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 17.500 Euro von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese Grenze wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz III auf 22.000 Euro angehoben. Demnach können Unternehmer auch im Jahr 2020 noch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn der Jahresumsatz im Jahr 2019 die Grenze von 22.000 Euro nicht überschritten hat.

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