Martin Reiss

30. Juni 20221 Min.

Geänderte Programmablaufpläne des Lohnsteuerabzugs für 2022

Am 1. Juni 2022 tritt ein geänderter Programmablaufplan in Kraft, der für die maschinelle Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer vom Arbeitslohn entscheidend ist, sowie ein geänderter Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2022 zur manuellen Berechnung der Steuern.

Grund dafür ist das Steuerentlastungsgesetz 2022, dass den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Grundfreibetrag erhöht hat.

Arbeitgeber müssen nun durch diese Änderung grundsätzlich Neuberechnungen des bisherigen Lohnsteuerabzugs durchführen.

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