Martin Reiss
1. Dez. 20221 Min.
Eine Kirchensteuererstattung ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Ein Erstattungsüberhang der Kirchensteuer besteht auch dann, wenn der Steuerzahler in dem Jahr der Kirchensteuererstattung keine Kirchensteuer zahlen musste.