Martin Reiss
13. Dez. 20221 Min.
Der Verkauf von Silbermünzen sind nur mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern, soweit es sich um Sammlerstücke handelt, bei welchen die 250%-Grenze überschritten wird. Münzen, die keine Sammlerstücke sind, unterliegen bei der Veräußerung dem Regelsteuersatz.