Martin Reiss

11. Dez. 20201 Min.

Straßenreinigung ohne Steuerermäßigung

Die öffentliche Abgabe zur Reinigung der Fahrbahn vor dem eigenen Grundstück ist keine als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigte Aufwendung, da kein räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Haushalt vorliegt. Im Gegensatz dazu können mit der gleichen Begründung die Kosten zur Gehwegreinigung steuerlich geltend gemacht werden.

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