Zum 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auch für Mini- und Midijobs auf 12€ und damit auf 520€ monatliches Entgelt. In Zukunft steht die Geringfügigkeitsgrenze bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden mit dem Mindestlohn und wird dynamisch ausgestaltet. Der Höchstbetrag der Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlichen 1300€ auf 1600€ angehoben.
Martin Reiss
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