Mit dem Jahressteuergesetz 2022 soll die steuerliche Bewertung von bebauten Grundstücken an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Durch die Änderung der Bewertung von bestimmten Immobilien können sich höhere Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für Übertragungen ab dem Jahr 2023 ergeben.
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Steuerkanzlei.
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