Die Mitteilungsverordnung bestimmt welche Behörden und öffentliche Stellen steuerrelevante Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln haben.
Insbesondere ausbezahlte Hilfeleistungen hinsichtlich der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2022 wurden in die Mitteilungspflicht mit aufgenommen.
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