Überarbeitete Mitteilungsverordnung
- Martin Reiss
- 3. Nov. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Die Mitteilungsverordnung bestimmt welche Behörden und öffentliche Stellen steuerrelevante Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln haben.
Insbesondere ausbezahlte Hilfeleistungen hinsichtlich der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2022 wurden in die Mitteilungspflicht mit aufgenommen.
Comments