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Überbrückungshilfe II

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 18. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das Antragsverfahren für die 2. Phase der Überbrückungshilfe ist freigeschalten worden. Somit können die von der Corona-Pandemie betroffenen kleinen und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Soloselbständige die staatliche Förderung für sich beanspruchen. Im Vergleich zur 1. Phase wurde einige Grenzwerte abgesenkt und die Bezuschussung der Fixkosten teilweise erhöht.

 
 
 

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