Das Antragsverfahren für die 2. Phase der Überbrückungshilfe ist freigeschalten worden. Somit können die von der Corona-Pandemie betroffenen kleinen und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Soloselbständige die staatliche Förderung für sich beanspruchen. Im Vergleich zur 1. Phase wurde einige Grenzwerte abgesenkt und die Bezuschussung der Fixkosten teilweise erhöht.
top of page
Steuerkanzlei.
bottom of page
Comments