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Übermittlung der FACTA-Daten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 30. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Das BZSt hat die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024 freigeschaltet. Die Daten müssen bis spätestens 31.07.2025 vollständig an das BZSt übermittelt werden, entweder über die Massendatenschnittstelle ELMA oder das BZSt Online-Portal (BOP).


Das FATCA-Abkommen regelt den automatischen Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA. Deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, diese Daten an das BZSt zu übermitteln. Das BZSt leitet die Informationen anschließend an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weiter.


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