Mit der Abgabe der Steuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt, verjährt dennoch die Festsetzungsfrist.
Das Finanzamt ist verpflichtet, die Daten an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Die Gefahr einer nicht rechtzeitigen Weiterleitung trägt jedoch der Steuerpflichtige selbst.
Kommentare