Martin Reiss2. Sept. 20211 Min. LesezeitAntragsfrist zur Überbrückungshilfe IIIDie finanzielle Förderung von Unternehmen, welche Corona-bedingte Umsatzausfälle innerhalb der Monate November 2020 bis Juni 2021 erlitten haben, kann bis zum 31.10.2021 beantragt werden.
Die finanzielle Förderung von Unternehmen, welche Corona-bedingte Umsatzausfälle innerhalb der Monate November 2020 bis Juni 2021 erlitten haben, kann bis zum 31.10.2021 beantragt werden.
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