Um die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden zu ermitteln, müssen die Anschaffungskosten des Grundstücks auf das Gebäude und den Grund und Boden aufgeteilt werden.
Die Finanzverwaltung hat hierfür eine aktualisierte Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt
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