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Ausbildungskosten in die Steuererklärung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 19. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Berufsausbildungskosten sowie Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. „Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten mit der künftigen Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen im Zusammenhang stehen”, weiß unser Wasserburger Steuerexperte Markus Reiss.Hier sein nächster Steuertipp:


Abziehbar sind grundsätzlich alle selbst getragenen Kosten, die im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Schul-, Kurs- oder Studiengebühren, Aufwendungen für Fachliteratur, Lernmaterialien sowie Zulassungs- und Prüfungsgebühren. Auch Fahrtkosten und Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung können steuerlich berücksichtigt werden.


Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses oder ein Erststudium können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.


Der Sonderausgabenabzug beschränkt sich derzeit auf 6.000 Euro pro Jahr.

Sonderausgaben können jedoch, zum Nachteil vieler Auszubildender und Studenten, nicht als Verlust vorgetragen werden. Wer während der Erstausbildung oder während des Erststudiums keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, kann von dem Sonderausgabenabzug nicht profitieren.


Kosten für jede weitere Ausbildung sowie Aufwendungen für berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen können hingegen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden.


Selbiges gilt für Erstausbildungskosten im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Die dadurch eventuell entstehenden Verluste können vorgetragen werden. Der Verlustvortrag wird nach dem Start in das Berufsleben mit den steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet.


Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kann eine erstmalige Kurzausbildung ausreichen um Kosten für die darauffolgenden Ausbildungsmaßnahmen als Werbungskosten anzusetzen.


Die Mindestdauer beträgt 12 Monate bei vollzeitiger Ausbildung. Zudem muss die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen werden.


Bei sehr kostenintensiven Studiengängen oder Ausbildungsberufen lohnt es sich daher, unter Umständen, vorab eine berufsqualifizierende Ausbildung von nicht allzu langer Dauer zu absolvieren.




 
 
 

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