Bei einem Erbfall können von Gesetzes wegen auch Gebietskörperschaften, beispielsweise eine Gemeinde, als Erbe eingesetzt werden. Liegt die Gemeinde im Inland, kann eine steuerfreie Erbschaft vorliegen.
Das Finanzgericht München hat nun entscheiden, dass eine ausländische Gemeinde jedoch nicht steuerfrei erben kann.
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