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Befreiung der Kfz-Steuer bei Krankenbeförderung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 19. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das Halten eins Kraftfahrzeugs, welches ausschließlich zur Krankenbeförderung dient kann zur Befreiung von der Kfz-Steuer führen. Dies setzt voraus, dass die beförderte Person behandlungsbedürftig ist und die entsprechende Fahrt der Krankenbehandlung dient. Das Finanzgericht Münster hat nun klargestellt, dass eine spezielle Personenbeförderung, aufgrund einer Behinderung, zur täglichen Arbeitsstätte keine Steuerbefreiung nach sich zieht.

 
 
 

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