Mit seinem Urteil aus Mai 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen unter Mieterben nur voraussetzt, dass die Übertragung der einzelnen Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt.
Dies kann auch noch nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen und gilt genauso für vermieteten Wohnraum und das selbstgenutzte Familienheim.
Voraussetzung bleibt weiterhin ein innerer Zusammenhang zum Erbfall, so dass auch nach dem Urteil keine unbegrenzte Zeit für die Erbauseinandersetzung vorliegt.
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