Aufgrund der Mitteilungsverordnung sind Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ab dem 21. Januar 2021 verpflichtet ohne ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörde dieser Daten zu Verfügung zu stellen. Dies betrifft unter anderem Zahlungen an Dritte, gewerbliche Erlaubnisse und Gestattungen und Billigkeitsleistungen vom Bund und der Länder für Fördermaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise.
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Steuerkanzlei.
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