Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht unter anderem die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch den jeweiligen Aussteller ab dem Jahr 2024 vor. Damit soll der Betrug von gefälschten Bescheinigungen verhindert und die Vorgänge zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung vereinfacht werden.
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Steuerkanzlei.
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