Martin Reiss
Bescheinigungen zukünftig nur noch digital
Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht unter anderem die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch den jeweiligen Aussteller ab dem Jahr 2024 vor. Damit soll der Betrug von gefälschten Bescheinigungen verhindert und die Vorgänge zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung vereinfacht werden.