Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht unter anderem die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch den jeweiligen Aussteller ab dem Jahr 2024 vor. Damit soll der Betrug von gefälschten Bescheinigungen verhindert und die Vorgänge zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung vereinfacht werden.
Martin Reiss
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