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Biber sind nicht außergewöhnlich - Steuererklärung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 8. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entscheiden, dass die Beseitigung von Schäden, welche durch einen Biber auf dem eigenen Grundstück verursacht wurden, nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt

 
 
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