Biber sind nicht außergewöhnlich - Steuererklärung
- Martin Reiss
- 8. Feb. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entscheiden, dass die Beseitigung von Schäden, welche durch einen Biber auf dem eigenen Grundstück verursacht wurden, nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt
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