top of page
Suche

Biber sind nicht außergewöhnlich - Steuererklärung

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entscheiden, dass die Beseitigung von Schäden, welche durch einen Biber auf dem eigenen Grundstück verursacht wurden, nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt

8 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page