Biber sind nicht außergewöhnlich - Steuererklärung
Martin Reiss
8. Feb. 20211 Min. Lesezeit
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil entscheiden, dass die Beseitigung von Schäden, welche durch einen Biber auf dem eigenen Grundstück verursacht wurden, nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt
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