top of page

Bildungseinrichtung mit steuerlichen Einschränkungen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 14. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Bildungseinrichtung von Auszubildenden bzw. Studenten dauerhaft aufgesucht, erfolgt eine steuerliche Gleichstellung zu Arbeitnehmern, die die entsprechenden Aufwendungen nur im Rahmen der ersten Tätigkeitsstätte ansetzen können. Dadurch sind Fahrtkosten lediglich mit der Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigungsfähig. Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten werden können nur noch durch die doppelte Haushaltsführung angesetzt werden.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page