Taxiunternehmen haben in der Regel Bareinnahmen, die aber in der Praxis manchmal nicht versteuert werden. Deshalb ist es wichtig, um die Buchführungspflicht nicht zu verletzten, einen Schichtzettel zu führen und diese nach den Vorgaben aufzubewahren. Wenn die Aufzeichnungspflicht verletzt wird, kann das Finanzamt Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen durchführen.
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Steuerkanzlei.
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