top of page

Denkmalgeschützter Bunker ohne Grundsteuererlass

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 25. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Grundstückseigentümer den Erlass der Grundsteuer beantragen. Dieser Erlassantrag ist unter anderem möglich, wenn bei Grundbesitz, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, die mit dem Grundbesitz zusammenhängenden Kosten höher sind als die erzielten Einnahmen.


Liegt aber vor Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen ein ohnehin mit geringen Erträgen behaftetes Grundstück vor, kann der Erlassantrag verwehrt werden.


Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat diesbezüglich gegen den Antrag des Eigentümers eines denkmalgeschützten Luftschutzbunkers in drei Verfahren entschieden.

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page