In einem Schreiben vom Bundesfinanzministerium wird erläutert, welche Aufgaben das Bundeszentralamt für Steuern innehat.
Dem Bundeszentralamt für Steuern führt Verständigungs- und Schiedsverfahren im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen aus. Ein anderer Aufgabenbereich ist der internationale Hilfeverkehr in Steuersachen wie Informationsaustauch, Amtshilfevereinbarungen und Beratungen über Doppelbesteuerungsabkommen.
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