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Der Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Für geplante Investitionen können steuerlich gewinnmindernde Investitionsabzugsbeträge angesetzt werden. Dies ist grundsätzlich auch für Photovoltaikanlagen möglich.


Jedoch ist ab dem Jahr 2022 der Betrieb einer Photovoltaikanlagen unter weiteren Voraussetzungen von der Einkommensteuer steuerbefreit.


Wurden in den Jahren bis 2021 Investitionsabzugsbeträge für solche Photovoltaikanlagen steuerlich angesetzt, darf die Finanzverwaltung diese Abzugsbeträge im Jahr der Bildung rückgängig machen und die entsprechende Einkommensteuer nachfordern.


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