Im Jahr 2021 hat der Staat in etwa 11 Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag als Steuereinnahmen verzeichnet.
Die Freigrenzen für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags wurden ab dem Jahr 2021 erhöht, welche von Banken jedoch nicht berücksichtigt werden. Kapitalanleger können sich durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung die einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge vom Finanzamt erstatten lassen.
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