top of page
Suche

Der Tod ist nicht das Ende ...

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 18. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Das Hessische Finanzgericht hat entscheiden, dass eine Betriebsprüfung ach nach dem Tod des Betriebsinhabers durch das Finanzamt durchgeführt werden darf, auch wenn der Betrieb durch die Erben nicht fortgeführt wird.


Geklagt haben zwei Brüder, als Miterben, nachdem Ihr Vater verstorben war und der Betrieb durch die Erben nicht übernommen wurde jedoch sodann eine Betriebsprüfung angeordnet wurde.


Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass die steuerlichen Verpflichtungen auf die Erben übergehen und eine Betriebsprüfung auch von den Personen geduldet werden müsse, welche nie Inhaber des Betriebs waren.


Dass gegebenenfalls Auskünfte gegenüber dem Finanzamt bei der Prüfung durch die Erben nicht erteilt werden können, ist irrelevant. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob noch Einspruchs- oder Klageverfahren für den Prüfungszeitraum anhängig sind.




 
 
 

Commenti


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page