top of page
Suche

Die Adoption ist nicht steuerbegünstigt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 25. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Das Finanzgericht Münster hat geurteilt, dass Adoptionen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, da sie nicht medizinisch indiziert sind und es sich nicht um Heilbehandlungen handelt oder mit Heilbehandlungen gleichgestellt werden können.


Bei Adoptionen handelt es sich vordergründig um Maßnahmen zu Gründung von rechtlichen Verwandtschaftsverhältnissen und beruhen auf den freiwilligen Entschluss Kinder anzunehmen.


Als außergewöhnliche Belastungen zählen dagegen nur solche Aufwendungen, die einen Bereich der Lebensführung betreffen, welche der individuellen Gestaltung des Steuerpflichtigen entzogen ist.


Sie benötigen eine Beratung? - Einfache Terminvereinbarung unter https://www.reiss-steuerkanzlei.de/termin




 
 
 

Comments


Commenting on this post isn't available anymore. Contact the site owner for more info.

© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page