Für eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt und vom Bundeszentralamt für Steuern wird eine Gebühr erhöben. Diese Gebühr wird nach dem Gegenstandswert bemessen, welcher auf 30 Mio. Euro begrenzt ist. Für Anträge, die ab dem Jahr 2021 eingereicht werden, beträgt die Gebühr höchstens 120.721 Euro. Eine Gebühr entfällt bei Anträgen mit einem Gegenstandswert von weniger als 10.000 Euro.
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Steuerkanzlei.
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