top of page
Suche

Die Gebühren an das Finanzamt erhöhen sich

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 3. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Für eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt und vom Bundeszentralamt für Steuern wird eine Gebühr erhöben. Diese Gebühr wird nach dem Gegenstandswert bemessen, welcher auf 30 Mio. Euro begrenzt ist. Für Anträge, die ab dem Jahr 2021 eingereicht werden, beträgt die Gebühr höchstens 120.721 Euro. Eine Gebühr entfällt bei Anträgen mit einem Gegenstandswert von weniger als 10.000 Euro.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page