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Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Einnahmen eines US-Soldaten, der nach Deutschland beordert, wurde steuerfrei sind. Die Einnahmen des US-Amerikaners sind demnach nicht im Inland zu versteuern, sondern in der USA.

 
 
 

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