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Digitale Krankmeldung ab 2021

  • Autorenbild: Lisa Dorweg
    Lisa Dorweg
  • 17. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat die Abschaffung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform beschlossen. Bisher werden bei einer Krankschreibung drei Bescheinigungen erstellt. Eine dieser Bescheinigungen muss an den Arbeitgeber geschickt werden. Eine Weitere ist für die Krankenkassen bestimmt und Letztere für die persönlichen Unterlagen.


Anfang 2021 sollen die Bescheinigungen in Papierform durch eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden.


Die Krankenkassen sollen den Arbeitgeber bzw. Steuerberater elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung, informieren.


Arbeitnehmer müssen danach Ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorlegen. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung die Arbeitsunfähigkeit zu melden und ärztlich feststellen zu lassen.


Das neue Verfahren soll lediglich für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gelten. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer findet das Verfahren keine Anwendung.

 
 
 

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