Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Insoweit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung künftig im ersten Jahr vollständig steuerlich berücksichtigt.
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Steuerkanzlei.
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