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Eindämmung von Share-Deals

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 27. Nov. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/13437 vom 23.9.2019) sollen Immobilieninvestoren die Grunderwerbsteuer ab 2020 nicht mehr so leicht umgehen können.


Hintergrund:

Kaufen Immobilieninvestoren statt einer Immobilie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist, bleiben diese Share Deals grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem für den Fiskus: Oft übernehmen Co-Investoren die restlichen Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen.


Geplant sind vor allem folgende Aspekte:

Die Beteiligungsgrenze soll von 95 % auf 90 % gesenkt werden.

Die Haltefrist der Anteile soll von fünf auf zehn Jahre erhöht werden.

Zudem sollen die Regelungen auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

 
 
 

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