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  • AutorenbildMartin Reiss

Einführung des Gesellschaftsregisters

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts wird ein öffentliches Register ab dem Jahr 2024 eingeführt.

Eine verpflichtende Eintragung soll nicht bestehen, soll jedoch beispielsweise bei Immobilienerwerb durch die Gesellschaft notwendig sein.

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