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Einkommensteuererklärung 2020: Neues Formular „Anlage Corona-Hilfen“

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 5. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage Corona-Hilfen einzureichen. In dem Formular wird u. a. abgefragt, ob Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden, die grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. 

 
 
 

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