Im Mai 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung beschlossen worauf der Bundesrat nun Stellung nehmen muss.
Innerhalb des Entwurfes ist die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer Internetplattform, die durch das Bundesamt für Justiz gepflegt werden soll, vorgesehen.
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