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Endlich geklärt: Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs bei einem Studium

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 18. Jan. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, kann während eines Hochschulstudiums Anspruch auf Kindergeld bestehen. Der Bundesfinanzhof hat nun die Frage entschieden, wann ein Hochschulstudium beginnt und wann es beendet ist.


Eine Berufsausbildung in Form eines Hochschulstudiums beginnt mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen (nicht bereits mit der Bewerbung).


Die Beendigung eines Hochschulstudiums setzt grundsätzlich voraus, dass das Kind die letzte nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat. Zudem müssen dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse bekannt gegeben worden sein.


Die Bekanntgabe erfordert regelmäßig, dass das Kind

  • entweder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss und die Abschlussnoten erhalten hat oder

  • jedenfalls objektiv in der Lage war, eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können.


Beachten Sie 

Entscheidend ist hier, welches dieser Ereignisse früher eingetreten ist.

 
 
 

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