Der Bundesfinanzhof muss entscheiden, ob Aufwendungen für die Müllabfuhr und die Abwasserentsorgung dem Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen zuzuordnen ist.
Das Finanzgericht Münster hatte eine entsprechende Klage zurückgewiesen jedoch die Revision zugelassen, da bisher keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, obwohl die Rechtsfrage bedeutend für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen ist.
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