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Entzug der Gemeinnützigkeit bei zu hohem Gehalt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 15. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Wird einem Geschäftsführer durch eine gemeinnützige Körperschaft eine unverhältnismäßig Höhe Tätigkeitsvergütung gewährt, kann der Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen werden.


Ergibt sich durch den Fremdvergleich, dass dadurch eine Mittelfehlverwendung vorliegt und es sich nicht lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Mittelverwendungsverbot handelt, ist der Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung rechtens. So entschied der Bundesfinanzhof in einem entsprechenden Streitfall.

 
 

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