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  • AutorenbildMartin Reiss

Erbschaftsteuerbefreiung für denkmalgeschützte Objekte

Wird ein denkmalgeschütztes Objekt aufgrund einer Erbschaft erworben, kann eine Erbschaftsteuerbefreiung in Höhe von 85 Prozent auf dieses Objekt erreicht werden.

Voraussetzung hierfür ist der zeitnahe Beginn von Bemühungen, um das Objekt für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen, wobei eine andauernde Realisierung der entsprechenden Maßnahmen der Befreiung nicht entgegensteht.

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