An 10. November 2022 wurde das Inflationsausgleichsgesetz vom Bundestag verabschiedet, welches unter anderem die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge vorsieht.
Ab dem Jahr 2023 wird demnach der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro erhöht. Das Kindergeld wird ab Januar 2023 in Höhe von 250 Euro für jedes Kind ausbezahlt.
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