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  • AutorenbildLisa Dorweg

Ermäßigter Steuersatz auf E-Books, digitale Zeitungen und Zeitschriften

Für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt schon längst der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. Dadurch soll die Vielfalt der Presse- und Verlagslandschaft gestärkt werden.


Der Inhalt von E-Books, Zeitungen und Zeitschriften ist meist identisch mit der gedruckten Fassung. Unterschiede gab es jedoch bisher bei der Besteuerung.


Erst seit Gesetzesänderung vom 18.12.2019 gilt der ermäßigte Steuersatz auch für E-Books und Co. Vorher musste der volle Steuersatz in Höhe von 19 Prozent an das Finanzamt abgeführt werden.


Von dieser Änderung profitieren hauptsächlich Händler und Verlage, denn der Ladenpreis eines Buches, einer Zeitung oder einer Zeitschrift wird sich für den Endverbraucher nicht ändern.


Zudem können Autorinnen und Autoren möglicherweise mit höheren Tantiemen rechnen.


Definitiv mehr verdienen Selbstverleger, deren Tantieme sich am Nettopreis festmacht.

Leserinnen und Leser profitieren zwar nicht von geringeren Ladenpreisen, eine positive Auswirkung könnte es jedoch trotzdem geben. Durch die Angleichung des Steuersatzes sind Bundle-Angebote denkbar.


Mit dem Kauf eines gedruckten Buches könnte man so gleichzeitig den Zugriff auf die digitale Version erwerben.

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