Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz ist am 30.07.2022 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten aber erst ab Januar 2023. Eine der neuen Regelungen ist, dass die Vergütungssätze für neue Anlagen gestiegen sind. Anlagen die vor dem neuen Gesetz aktiviert wurden, bleiben bei den alten Vergütungssätzen. Es wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur maximal 70% der Leistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Photovoltaikanlagen die auf Garagen oder Ähnlichem werden zudem gefördert.
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Steuerkanzlei.
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