Werden im Rahmen einer ambulanten Eingliederungshilfe gewährten Unterstützungen durchgeführt, welche individuelle Defizite einer erkrankten oder behinderten Person ausgleichen sollen, liegt hierbei keine erzieherische Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor. Eine gewerbesteuerfreie erzieherische Tätigkeit dient, neben der Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, zur umfassenden Schulung des menschlichen Charakters und die Persönlichkeitsbildung im Ganzen.
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Steuerkanzlei.
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