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AutorenbildMartin Reiss

Für Unternehmer: Ausbildungsplatz stellen und Zuschuss erhalten

Aktualisiert: 10. Aug. 2020

Um während der Corona-Krise Ausbildungsplätze zu sichern, wird die Bundesregierung Betriebe finanziell unterstützen, die Ihr Ausbildungsniveau beibehalten. Für Ausbildungen, die ab dem 1. August 2020 durchgeführt werden, können verschiedene Prämien im Rahmen dieser Ersten Förderrichtlinie bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.


Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind.

Folgende Maßnahmen sind derzeit vorgesehen:


Ausbildungsprämie

Für Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei vorhergehenden Jahren aufrechterhalten, können eine Prämie in Höhe von einmalig 2.000 € für jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag beantragen.


Ausbildungsprämie plus

Unternehmen, die Ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 3.000 €.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung


Kann die Ausbildungsaktivität trotz eines um mindestens 50-prozentigen Arbeitsausfalls fortgesetzt werden, beträgt die Förderung 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in welchem diese Situation bis zum 31. Dezember 2020 vorliegt.


Übernahmeprämie

Werden Auszubildende aus anderen Betrieben, welche aus der Corona-bedingten Insolvenz die Ausbildung nicht beenden konnten, bis zum Ende der Ausbildung übernommen, beträgt die Prämie 3.000 € je Auszubildenden.

Bei den Fördermitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare Festbeträge.


Die Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausbezahlt.

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