Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats
fest. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um
4 EUR auf 235 EUR. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt
258 EUR (in 2019 = 251 EUR).
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich
nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2020
(Werte für 2019 in Klammern)
Mahlzeit monatlich kalendertäglich
Frühstück 54 EUR (53 EUR) 1,80 EUR (1,77 EUR)
Mittag- bzw.
Abendessen 102 EUR (99 EUR) 3,40 EUR (3,30 EUR)
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