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Fristverlängerung bei Überbrückungshilfe gewährt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 21. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat die Frist für den Antrag auf die Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert. Die staatliche Förderung kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.


Das Zuschussprogramm dient zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen, die Ihren Geschäftsbetrieb im Rahmen der Corona-Krise zu wesentlichen Teilen oder sogar ganz einstellen mussten und dadurch erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben.

 
 
 

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