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  • AutorenbildMartin Reiss

Gemeinnützige Arbeit bei Steuerstrafverfahren

Ein Steuerstrafverfahren kann ab März 2022 auch gegen Ausübung einer gemeinnützigen Arbeit eingestellt werden, soweit es sich um ein Strafverfahren von geringer Schuld handelt.


Bislang war die Beendigung des Verfahrens lediglich aufgrund von Zahlung einer Geldauflage möglich.

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